Werden die Kosten für Psychotherapie übernommen?

Gesetzliche Krankenkassen

Unsere Praxis ist berechtigt mit den gesetzliche Krankenkassen abzurechnen. Allerdings ist Psychotherapie eine „antragspflichtige“ Leistung. Das bedeutet, dass nach den  „Kennenlern-Sitzungen“ die Therapie nur nach Zustimmung der zuständigen Krankenkasse durchgeführt werden kann. Den Antrag dafür stellen wir in diesem Rahmen gemeinsam mit den Patienten.

Private Kassen, Beihilfe und andere Kostenträger

Unsere Praxis ist berechtigt, mit privaten Krankenkassen und Beihilfestellen abzurechnen. Auch in diesen Rahmen ist Psychotherapie „antragspflichtig“. Wie und in welchem Umfang private Kassen oder andere Kostenträger Psychotherapie bewilligen ist verschieden und sollte daher mit dem behandelnden Therapeuten abgesprochen werden.